Weitere lnformationen zum Coronavirus - Stand 11.03.2020

Die aktuellen Informationen des Kultusministeriums finden Sie in regelmäßiger Aktualisierung unter

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus

Unter diesem Link finden sich die jeweiligen aktuellen Schreiben des Ministeriums als pdf-Dateien zum Herunterladen.

Das Robert-Koch-lnstitut klassifiziert international  ganz Italien sowie den ganzen lran und nicht mehr nur einzelne Regionen in diesen beiden Staaten als Risikogebiete. lnsgesamt identifiziert das Robert-Koch-lnstitut damit als Risikogebiete folgende Regionen:
  • ganz Italien
  • Frankreich die Region Grand Est (enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne).
  • in China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
  • ganz lran
  • in Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)

ln einer aktuellen Mitteilung empfiehlt das Ministerium für Soziales und lntegration darüber hinaus, das französische Département Haut-Rhin im südlichen Elsass, das an Südbaden grenzt, für Baden-Württemberg zusätzlich wie ein Risikogebiet zu behandeln. Aufgrund der neuen Bewertung bezogen auf Risikogebiete informiert das Kultusministerium erneut alle Schulen und Kindergärten im Land über die nachfolgenden Regelungen, die umzusetzen sind. Diese haben wir auch bereits im Schreiben vom 6. März 2020 übermittelt:

Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, vermeiden - unabhängig von Symptomen - unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause. Die 14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen. Personen, die aus dem Département Haut-Rhin zur Schule oder Arbeit nach Baden-Württemberg pendeln, sollen entsprechend der Empfehlung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten zunächst für 14Tage zu Hause zu bleiben. Personen, die innerhalb der letzten 14Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. Sofern bei der Kontaktperson eine COVI D-1 9-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt umgehend weitere Schritte.

Darüber hinaus gelten weiterhin die folgenden Regelungen, die wir bereits im Schreiben

vom 28. Februar 2020 mitgeteilt haben: Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.

Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmelzen, Husten, Schnupfen, Durchfall oder andere bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.

o Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-í9 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen - unabhängig vom Auftreten von Symptomen. Das Kultusministerium weist nochmals darauf hin, dass Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten in den aktuell benannten Risikogebieten untersagt sind. Dies schließt ab sofort ganz ltalien, den lran und das Département Haut-Rhin im südlichen Elsass ein.

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